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Arbeitsrecht
Spätestens derjenige, dem eine Kündigung ausgesprochen wurde, wird auf diese Weise gezwungen, sich mit dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes auseinanderzusetzen. Aufgrund der persönlichen Betroffenheit und der Unkenntnis der arbeitsrechtlichen Regelungen ist eine objektive Beurteilung der Dinge schwierig, wenn nicht unmöglich.
Daher ist es wichtig, in dieser Situation sofort einen Rechtsanwalt des Vertrauens aufzusuchen, der die Sachlage in einem persönlichen Gespräch erörtern und die berechtigten Ansprüche seines Mandanten wird.
Aber auch derjenige, der erwägt, von sich aus das Arbeitsverhältnis zu beenden, sollte sich vorher umfassend beraten lassen, damit es "nachher" keine unangenehmen Überraschungen gibt. Der Rechtsanwalt kann u.a. Hinweise geben über
Vor- und Nachteile der verschiedenen Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitsverhältnisses
Abmahnung
Aufhebungsverträge
Anspruch auf Erteilung oder Berichtigung eines Zeugnisses
Rechtslage bei Insolvenz des Arbeitgebers
Aber nicht nur bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist eine Beratung sinnvoll. Auch bereits bei oder vor Abschluß eines Arbeitsvertrages ist die Erörterung der Rechtslage durch einen Anwalt zu empfehlen, z.B. zu folgenden Themen:
Abschluß des Arbeitsvertrages - befristet oder unbefristet
Probezeit
Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Gehalt und Vergütung allgemein, Sonderzulagen
Arbeitszeit - Teilzeitarbeit
Urlaub
Arbeitsunfähigkeit
Falls es zum Arbeitsgerichtsprozeß kommt, sollte sich der Betroffene frühzeitig über seine Ansprüche und den Ablauf informieren. So ist es äußerst wichtig, sich sofort nach einer Kündigung über mögliche Ansprüche zu informieren, da die Frist für eine Klage äußerst kurz bemessen ist (3 Wochen) ! Wer diese Frist versäumt, verliert seine Ansprüche. Zudem kann in einem Prozeß oft im Wege eines Vergleichs die Zahlung einer Abfindung erreicht werden, auch wenn dies zunächst vom früheren Arbeitgeber verweigert wurde.
Auch hier gilt: Erst beraten lassen, dann entscheiden !
Oftmals werden Arbeitnehmer durch einen vom Arbeitgeber angebotenen "Vergleich" übervorteilt und erhalten nur einen Teil der ihnen zustehenden Ansprüche. Wenn sie dies schließlich herausfinden, ist es für eine Klage dann meistens längst zu spät, wenn eine solche nicht überhaupt durch eine Abfindungserklärung ausgeschlossen wurde.
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